Was wir für Sie tun:
Ich biete Ihnen Beratung, Vertretung und Prozessführung im gesamten Bereich des Erbrechts an.
Als Beispiele seien genannt:
Nachlassplanung, Testamentsgestaltung, Beratung von Erben, von Pflichtteilsberechtigten und Vermächtnisnehmern, Erbauseinandersetzung, Übernahme von Testamentsvollstreckungen, Vertretung von Testamentsvollstreckern, Vertretung von Nachlassgläubigern
Außerdem berate ich Sie, wenn gewünscht, zu weiteren Vorsorgeregelungen aus den Bereichen Vorsorge- und Betreuungsvollmacht sowie Patientenverfügung.
Ich bin seit mehr als 20 Jahren darüber hinaus in einer Vielzahl von Fällen als gerichtlich bestellter Nachlasspfleger mit der Sicherung, Verwaltung und Abwicklung von Nachlässen und der Erbenermittlung betraut worden.
In Durchführung dieser Tätigkeiten konnten Nachlässe an z.T. umfangreiche Erbengemeinschaften und Einzelerben in ganz Deutschland sowie im europäischen Ausland (z.B. Frankreich, Osteuropa) und außereuropäischen Ausland (z.B. USA, Australien) ausgekehrt werden.