Was wir für Sie tun:
Wir gewährleisten Beratung, Betreuung und Prozessführung im gesamten Bereich des Erbrechtes.
Als (nicht abschließende) Beispiele seien genannt:
Nachlassplanung, Testamentsgestaltung, Beratung von Erben und Vermächtnisnehmern, Erbauseinandersetzung, Testamentsvollstreckung, Vertretung von Testamentsvollstreckern, Vertretung von Nachlassgläubigern
Außerdem beraten wir Sie gern zu weiteren Vorsorgeregelungen aus den Bereichen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Rechtsanwalt Buck ist seit mehreren Jahren darüber hinaus in einer ganzen Reihe von Fällen als gerichtlich bestellter Nachlasspfleger mit der Sicherung von Nachlässen und der Erbenermittlung betraut worden. In Durchführung dieser Tätigkeiten konnten Nachlässe an z.T. umfangreiche Erbengemeinschaften und auch Erben im europäischen und außereuropäischen Ausland (USA, Australien) ausgekehrt werden.